Die Behandlungspflege (nach SGB V) meint medizinisch notwendige Leistungen, die Ihnen (Ihrer Mutter / Ihrem Vater) der Arzt verordnet und die wir für Sie durchführen. Wir pflegen Sie oder Ihren Angehörigen in vertrauter Umgebung.
Medikamenten- und Wundversorgung
Sie oder Ihr Angehöriger kommen aus dem Krankenhaus und brauchen Hilfe, um wieder auf die Beine zu kommen? Oder Sie haben bemerkt, dass bei der Einnahme von Medikamenten oder bei der Wundversorgung Unterstützung nötig ist: Der ambulante Pflegedienst Dorn ist für Sie da.
Sie können weiter zuhause wohnen bleiben. Wir kommen zu Ihnen - ja nach Bedarf ein, zwei oder auch dreimal täglich und sorgen für die medizinische Hilfe, die der Arzt verordnet hat.
Beispiel Leistung
| Beschreibung
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Dekubitusbehandlung Wundversorgung alle Art
| Anlegen, Wechsel von Verbänden bei bestehendem Bekubitus , Wundheilungskontrolle, Desinfektion und Reinigung, Spülen von wundfisteln
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Blutdruckmessung
| Die Blutdruckmessung ist die Ermittlung des Bruckes des Strömen den Blutes in den Arterien mittels Dlutdruckmessgegrät
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Blutzuckermessung
| Ermittlung Bewertung des Blutzuckergehaltes des Kapillaren Blutes mittels Testgerät
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Injektion s.c. , z.B Insulininjektion
| Injektionen sind das Einbringen von flüssigen Medikamenten mittels Hohlnadel in den Körper. Aufziehen, Dosieren und Einbringen von ärztlich verordneten Medikamenten.
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Katheterisierung der Harnblase
| Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines transurethralen Dauerkatheters in die Harnblase zur Ableitung des Urins
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Katheter, Versorgung eines Suprapubischen
| Verbandwechsel der Katheteraustrittsstelle einschließlich Pflasterberband und Reinigung des Katheters, Desinfektion der Wunde, ggf. Wundversorgung und Anwendung ärztlich verordneter Medikamente.
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Verabtreichen von ärzlich verordneten Medikamenten
| Verabreichen/Eingeben von ärztlich verordneten Medikamenten
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Anziehen von Kompressionsstrümpfen Kl. II-IV
| bei mobilen Patienten zur Unterstützung des venösen Rückflusses und Lympfhabflusses
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und noch mehr Leistungen
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- Die Leistungen werden großenteils von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
- Je nach Kasse leisten Sie einen geringen Eigenanteil (an den ersten 28 Kalendertagen der Hilfe pro Kalenderjahr sowie zusätzlich 10 Euro je Verordnung).
- Die Schulung von Angehörigen bezahlt die Krankenkasse.
- Wir beraten Sie gern, gehen dabei auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und organisieren die passende Unterstützung.
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Bitte sprechen Sie uns an. 06694-9113580